Die STERN EEG eGen

Die Genossenschaft

Grundprinzipien des Genossenschaftswesens

In Österreich versteht man unter einer Genossenschaft gem § 1 GenG eine Personenvereinigung mit eigener Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dient. Neben dem Förderauftrag ihrer Mitglieder bilden die sogenannten drei „Selbst“-Prinzipien – Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung – als die zentralen Eckpfeiler einer Genossenschaft und tragen zur Bildung einer unverwechselbaren genossenschaftlichen Identität bei.

Auf der Freiheit, verbunden mit der Verantwortlichkeit für deren Gebrauch, beruht die gesunde Existenz des Einzelnen, wie der Gesellschaft

Herrmann Schulze-Delitzsch, 1872

Wenngleich als Rechtsträger einer Erneuerbaren Energie-Gemeinschaft (EEG) neben Personen- und Kapitalgesellschaften insbesondere auch Vereine gem § 1 VereinG zur Verfügung stehen, dürfte die Regierung – das obige Zitat berücksichtigend – in ihren Ambitionen einer verstärkten dezentralen Energieversorgung und der Stärkung von regionalen Versorgungskonzepten ihren Fokus auch auf genossenschaftliche Systeme gelegt haben, zumal eine Genossenschaft aus ihrem Selbstverständnis heraus bereits alles hat, was man für eine EEG braucht – es liegt ihr quasi in den Genen. Im Übrigen sprechen die persönliche Haftung bei Personengesellschaften, die Notariatsaktpflicht bei GmbH-Gesellschafterwechsel und hohe Gründungskosten sowie großer organisatorischer Aufwand bei der Etablierung einer AG eher gegen diese Rechtsformen. Im Vergleich zwischen Genossenschaft und Verein sprechen unter anderem die klaren Corporate Governance-Vorschriften (insbesondere Revisionspflicht durch einen Revisionsverband) und ein strukturierter Aufbau der Organe für die Rechtsform Genossenschaft, während Vereinen ein eindeutiger gesetzlicher Corporate-Governance-Rahmen fehlt, was nicht zuletzt zu einem erhöhten Haftungspotential der Vereinsorgane (zB der Rechnungsprüfer) führt.

Die STERN-EEG eGen

Vor diesem Hintergrund wurde im Juni 2023 die erste Erneuerbare Energie-Gemeinschaft in der Marktgemeinde Vorderweißenbach in Form der Genossenschaft STERN-EEG eGen gegründet. Als Gründungsmitglieder fungieren die Marktgemeinde Vorderweißenbach, die Raiffeisenbank Region Bad Leonfelden, Bankstelle Vorderweißenbach sowie die Initiatoren Andreas Reichl und Benjamin Reichl. Die Genossenschaft soll durch Betrieb des in den Statuten der STERN-EEG eGen (§ 2 Abs 2) beschriebenen Unternehmens nicht vorrangig selbst Gewinne erwirtschaften, sondern ihren Mitgliedern und der eigenen Region ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen.

Die STERN-EEG eGen ist als Verbrauchs- und Absatzgenossenschaft etabliert. Als Verbrauchsgenossenschaft fördert sie die Wirtschaft (dh die Haushalte, Unternehmen, Wirtschaftsgebäude) ihrer Mitglieder, indem die gemeinschaftliche Beschaffung von Strom im Größeren und dessen Absatz im Kleinen an die Letztverbraucher besorgt wird. Als Absatzgenossenschaft fördert die STERN-EEG eGen den Erwerb ihrer Mitglieder durch Vertrieb des erzeugten Stroms direkt an die Verbraucher. In der Art fungiert die STERN-EEG eGen als sogenannten PROSUMER-Genossenschaft, wo die Mitglieder sowohl produzieren als auch konsumieren können. Durch die Kombination der Kraft von Sonne, Wind, Wasser und gegebenenfalls Biomasse sollen verschiedene erneuerbare Energiequellen kombiniert und die Versorgungssicherheit hierdurch signifikant erhöht werden.

In ihrer operativen Ausgestaltung ist die STERN-EEG eGen als zusätzlicher Lieferant/Abnehmer  neben den bestehenden Stromanbietern zu sehen und es wird auf das bestehende Versorgungsnetz zurückgegriffen. Für die Abnehmerzählpunkte wird der Strom vorrangig aus der STERN-EEG eGen genommen, falls in dieser elektrische Energie zur Verfügung steht. Falls die Einspeiser der STERN-EEG eGen gerade keinen Strom liefern oder dieser schon vergeben ist, wird der vom Haushalt bzw. Unternehmen benötigte Strom wie bisher vom Stromanbieter des jeweiligen Mitglieds bezogen.

Für die Einspeisezählpunkte wird, falls von den Abnehmerzählpunkten der STERN-EEG eGen Strom benötigt wird, diese in die STERN-EEG eGen geliefert. Falls nur ein Teil der aktuellen Einspeisung (Smartmeter-Viertelstundenwerte) benötigt wird, wird der Rest an den originären Stromabnehmer des Einspeisezählpunktes geliefert.

Die Vorteile der STERN-EEG eGen

Die STERN-EEG eGen bündelt die Produktion von bereits errichteten Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Quellen (PV-Anlagen, Windkraftanlagen im Sternwald, Wasserkraft und Biomasse) und bewerkstelligt damit eine breit angelegte Energie-Lieferung an die eigenen Mitglieder. Die Energiekosten orientieren sich nicht an den sprunghaften Veränderungen am Markt, sondern sollen über längere Zeiträume stabil bleiben.

Als weiterer wesentlicher finanzieller Anreiz für das jeweilige Mitglied werden bei der regionalen STERN-EEG eGen die Netzentgelte in Abhängigkeit der verwendeten Netzebene (Netzebene 6 und 7: Reduktion um 28% des Arbeitspreises; Netzebene 4 und 5: Reduktion um 64% des Arbeitspreises) reduziert. Es entfallen die EAG-Abgabe  bzw  bei Verwendung von Photovoltaik-Anlagen auch die Elektrizitätsabgabe. Das Netznutzungsentgelt ist um 28 Prozent vermindert. Die Verrechnung der verminderten Netzgebühren erfolgt in jedem Fall über die Netz OÖ bzw indirekt über den originären Stromanbieter und nicht über die STERN-EEG eGen.

Damit eine EEG in Form der STERN-EEG eGen gelingen und ihr volles Potenzial ausschöpfen kann, dürfen auch organisatorische und betriebswirtschaftliche Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden. Der Vorstand der STERN-EEG eGen nimmt sich als geschäftsführendes Organ insbesondere folgender Aufgaben an:

  • stabile Erzeugungs- und Abnehmerstruktur;
  • Handlungsfähigkeit und Entscheidungsstruktur;
  • stabile Eigentümerstruktur;
  • stabile Cashflow-Planung;
  • Risikoanalyse und Risikosteuerung;
  • stabile Sicherheitenstruktur.

Aktuell setzt sich der Vorstand der STERN-EEG eGen aus folgenden Personen zusammen :

  • Benjamin Reichl, LL.M. (WU) als Obmann
  • Andreas Reichl als Obmann-Stv
  • Leopold Gartner als Bürgermeister der Marktgemeinde Vorderweißenbach
  • Wolfgang Reingruber als Vertreter der Raiffeisenbank Region Bad Leonfelden, Bankstelle Vorderweißenbach

Die Funktionsweise von Energiegemeinschaften wird im Detail unter der Rubrik „Was sind EEGs?“ beschrieben. Zusätzliche Fragen zu EEGs allgemein oder zur STERN-EEG eGen im Speziellen können gerne per Email an office@STERN-EEG.at gestellt werden. Wir werden Fragen und deren Antworten, soweit sie von generellem Interesse sind, in dieser Homepage integrieren.

Jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, muss nicht produziert werden.

Vor diesem Hintergrund leistet die STERN-EEG eGen einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit elektrischer Energie.

Bild vom Gründungstag

Die Genossenschaft

Grundprinzipien des Genossenschaftswesens

In Österreich versteht man unter einer Genossenschaft gem § 1 GenG eine Personenvereinigung mit eigener Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dient. Neben dem Förderauftrag ihrer Mitglieder bilden die sogenannten drei „Selbst“-Prinzipien – Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung – als die zentralen Eckpfeiler einer Genossenschaft und tragen zur Bildung einer unverwechselbaren genossenschaftlichen Identität bei.

Auf der Freiheit, verbunden mit der Verantwortlichkeit für deren Gebrauch, beruht die gesunde Existenz des Einzelnen, wie der Gesellschaft

Herrmann Schulze-Delitzsch, 1872

Wenngleich als Rechtsträger einer Erneuerbaren Energie-Gemeinschaft (EEG) neben Personen- und Kapitalgesellschaften insbesondere auch Vereine gem § 1 VereinG zur Verfügung stehen, dürfte die Regierung – das obige Zitat berücksichtigend – in ihren Ambitionen einer verstärkten dezentralen Energieversorgung und der Stärkung von regionalen Versorgungskonzepten ihren Fokus auch auf genossenschaftliche Systeme gelegt haben, zumal eine Genossenschaft aus ihrem Selbstverständnis heraus bereits alles hat, was man für eine EEG braucht – es liegt ihr quasi in den Genen. Im Übrigen sprechen die persönliche Haftung bei Personengesellschaften, die Notariatsaktpflicht bei GmbH-Gesellschafterwechsel und hohe Gründungskosten sowie großer organisatorischer Aufwand bei der Etablierung einer AG eher gegen diese Rechtsformen. Im Vergleich zwischen Genossenschaft und Verein sprechen unter anderem die klaren Corporate Governance-Vorschriften (insbesondere Revisionspflicht durch einen Revisionsverband) und ein strukturierter Aufbau der Organe für die Rechtsform Genossenschaft, während Vereinen ein eindeutiger gesetzlicher Corporate-Governance-Rahmen fehlt, was nicht zuletzt zu einem erhöhten Haftungspotential der Vereinsorgane (zB der Rechnungsprüfer) führt.

Die STERN-EEG eGen

Vor diesem Hintergrund wurde im Juni 2023 die erste Erneuerbare Energie-Gemeinschaft in der Marktgemeinde Vorderweißenbach in Form der Genossenschaft STERN-EEG eGen gegründet. Als Gründungsmitglieder fungieren die Marktgemeinde Vorderweißenbach, die Raiffeisenbank Region Bad Leonfelden, Bankstelle Vorderweißenbach sowie die Initiatoren Andreas Reichl und Benjamin Reichl. Die Genossenschaft soll durch Betrieb des in den Statuten der STERN-EEG eGen (§ 2 Abs 2) beschriebenen Unternehmens nicht vorrangig selbst Gewinne erwirtschaften, sondern ihren Mitgliedern und der eigenen Region ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen.

Die STERN-EEG eGen ist als Verbrauchs- und Absatzgenossenschaft etabliert. Als Verbrauchsgenossenschaft fördert sie die Wirtschaft (dh die Haushalte, Unternehmen, Wirtschaftsgebäude) ihrer Mitglieder, indem die gemeinschaftliche Beschaffung von Strom im Größeren und dessen Absatz im Kleinen an die Letztverbraucher besorgt wird. Als Absatzgenossenschaft fördert die STERN-EEG eGen den Erwerb ihrer Mitglieder durch Vertrieb des erzeugten Stroms direkt an die Verbraucher. In der Art fungiert die STERN-EEG eGen als sogenannten PROSUMER-Genossenschaft, wo die Mitglieder sowohl produzieren als auch konsumieren können. Durch die Kombination der Kraft von Sonne, Wind, Wasser und gegebenenfalls Biomasse sollen verschiedene erneuerbare Energiequellen kombiniert und die Versorgungssicherheit hierdurch signifikant erhöht werden.

In ihrer operativen Ausgestaltung ist die STERN-EEG eGen als zusätzlicher Lieferant/Abnehmer  neben den bestehenden Stromanbietern zu sehen und es wird auf das bestehende Versorgungsnetz zurückgegriffen. Für die Abnehmerzählpunkte wird der Strom vorrangig aus der STERN-EEG eGen genommen, falls in dieser elektrische Energie zur Verfügung steht. Falls die Einspeiser der STERN-EEG eGen gerade keinen Strom liefern oder dieser schon vergeben ist, wird der vom Haushalt bzw. Unternehmen benötigte Strom wie bisher vom Stromanbieter des jeweiligen Mitglieds bezogen.

Für die Einspeisezählpunkte wird, falls von den Abnehmerzählpunkten der STERN-EEG eGen Strom benötigt wird, diese in die STERN-EEG eGen geliefert. Falls nur ein Teil der aktuellen Einspeisung (Smartmeter-Viertelstundenwerte) benötigt wird, wird der Rest an den originären Stromabnehmer des Einspeisezählpunktes geliefert.

Die Vorteile der STERN-EEG eGen

Die STERN-EEG eGen bündelt die Produktion von bereits errichteten Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Quellen (PV-Anlagen, Windkraftanlagen im Sternwald, Wasserkraft und Biomasse) und bewerkstelligt damit eine breit angelegte Energie-Lieferung an die eigenen Mitglieder. Die Energiekosten orientieren sich nicht an den sprunghaften Veränderungen am Markt, sondern sollen über längere Zeiträume stabil bleiben.

Als weiterer wesentlicher finanzieller Anreiz für das jeweilige Mitglied werden bei der regionalen STERN-EEG eGen die Netzentgelte in Abhängigkeit der verwendeten Netzebene (Netzebene 6 und 7: Reduktion um 28% des Arbeitspreises; Netzebene 4 und 5: Reduktion um 64% des Arbeitspreises) reduziert. Es entfallen die EAG-Abgabe  bzw  bei Verwendung von Photovoltaik-Anlagen auch die Elektrizitätsabgabe. Das Netznutzungsentgelt ist um 28 Prozent vermindert. Die Verrechnung der verminderten Netzgebühren erfolgt in jedem Fall über die Netz OÖ bzw indirekt über den originären Stromanbieter und nicht über die STERN-EEG eGen.

Damit eine EEG in Form der STERN-EEG eGen gelingen und ihr volles Potenzial ausschöpfen kann, dürfen auch organisatorische und betriebswirtschaftliche Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden. Der Vorstand der STERN-EEG eGen nimmt sich als geschäftsführendes Organ insbesondere folgender Aufgaben an:

  • stabile Erzeugungs- und Abnehmerstruktur;
  • Handlungsfähigkeit und Entscheidungsstruktur;
  • stabile Eigentümerstruktur;
  • stabile Cashflow-Planung;
  • Risikoanalyse und Risikosteuerung;
  • stabile Sicherheitenstruktur.

Aktuell setzt sich der Vorstand der STERN-EEG eGen aus folgenden Personen zusammen :

  • Benjamin Reichl, LL.M. (WU) als Obmann
  • Andreas Reichl als Obmann-Stv
  • Leopold Gartner als Bürgermeister der Marktgemeinde Vorderweißenbach
  • Wolfgang Reingruber als Vertreter der Raiffeisenbank Region Bad Leonfelden, Bankstelle Vorderweißenbach

Die Funktionsweise von Energiegemeinschaften wird im Detail unter der Rubrik „Was sind EEGs?“ beschrieben. Zusätzliche Fragen zu EEGs allgemein oder zur STERN-EEG eGen im Speziellen können gerne per Email an office@STERN-EEG.at gestellt werden. Wir werden Fragen und deren Antworten, soweit sie von generellem Interesse sind, in dieser Homepage integrieren.

Jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, muss nicht produziert werden.

Vor diesem Hintergrund leistet die STERN-EEG eGen einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit elektrischer Energie.

Bild vom Gründungstag

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       Mail: office@STERN-EEG.at